05.10.2017, 11:04
Lieber Stephan, liebe Forenuser,
bei den kleinen Leistungsnachweisen an Gymnasien ist die Regelung, dass "mindestens 2 pro Halbjahr, darunter mindestens ein rein-mündlicher" stattfinden muss.
Bei Testeingaben in der Schulversion scheint der NM diese Regel bei der Notenvollständigkeitsprüfung nicht abzubilden (der NM fordert mehr Nachweise)
Ist es möglich das Verhalten der Notenvollständigkeitsprüfung -- durch lokale Einstellung oder von Werksseite her -- an die gymnasiale Regelung anzupassen, da andernfalls die doch sehr schöne Funktion der Notenvollständigkeitsprüfung nicht wirklich vernünftig genutzt werden kann?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung!
bei den kleinen Leistungsnachweisen an Gymnasien ist die Regelung, dass "mindestens 2 pro Halbjahr, darunter mindestens ein rein-mündlicher" stattfinden muss.
Bei Testeingaben in der Schulversion scheint der NM diese Regel bei der Notenvollständigkeitsprüfung nicht abzubilden (der NM fordert mehr Nachweise)
Ist es möglich das Verhalten der Notenvollständigkeitsprüfung -- durch lokale Einstellung oder von Werksseite her -- an die gymnasiale Regelung anzupassen, da andernfalls die doch sehr schöne Funktion der Notenvollständigkeitsprüfung nicht wirklich vernünftig genutzt werden kann?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung!