31.01.2017, 18:05
Hallo,
zunächst hieß es, dass beliebige Gewichtungen möglich sein sollten. Dann habe ich mit dem zuständigen Herrn im KM telefoniert (Name wird aus Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsgründen nicht genannt). Der hat mir dann erklärt, dass sich rechnerisch an der bisherigen Handhabe nichts ändern solle. Grundsätzlich sollen die mdl. Noten stärker gewichtet werden, was man durch eine einfache Gewichtung der Schulaufgaben erreichen kann. Welche Note nachher im Zeugnis steht solle dann sowieso eher eine pädagogische Entscheidung sein.
Ohne einem Schulpsychologen zu Nahe treten zu wollen: aber rein rechnerisch ist eine 1:1, 1,5:1 oder 1,25:1 Gewichtung an einer Realschule überhaupt nicht möglich, weil wir ja eben KEINE Zwischenschnitte bilden dürfen. Genau das ist der juristische Grund, warum in der BayScho und an anderen Stellen nicht mehr von 1:1 gesprochen wird. Würde das so drin stehen, wäre das gerichtlich einklagbar!
Das Ganze macht also maximal am Gymnasium Sinn, wo Zwischenschnitte gebildet werden. Da kann ich dann die schriftlichen zu den mdl. sauber irgendetwas :1 gewichten. Aber auch hier: eigentlich nicht gewünscht, ich warte aber immer noch auf eine abschließende Stellungnahme (es soll ja auch angeblich noch eine Handreichung vom ISB kommen).
Gruß
Stephan
zunächst hieß es, dass beliebige Gewichtungen möglich sein sollten. Dann habe ich mit dem zuständigen Herrn im KM telefoniert (Name wird aus Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsgründen nicht genannt). Der hat mir dann erklärt, dass sich rechnerisch an der bisherigen Handhabe nichts ändern solle. Grundsätzlich sollen die mdl. Noten stärker gewichtet werden, was man durch eine einfache Gewichtung der Schulaufgaben erreichen kann. Welche Note nachher im Zeugnis steht solle dann sowieso eher eine pädagogische Entscheidung sein.
Ohne einem Schulpsychologen zu Nahe treten zu wollen: aber rein rechnerisch ist eine 1:1, 1,5:1 oder 1,25:1 Gewichtung an einer Realschule überhaupt nicht möglich, weil wir ja eben KEINE Zwischenschnitte bilden dürfen. Genau das ist der juristische Grund, warum in der BayScho und an anderen Stellen nicht mehr von 1:1 gesprochen wird. Würde das so drin stehen, wäre das gerichtlich einklagbar!
Das Ganze macht also maximal am Gymnasium Sinn, wo Zwischenschnitte gebildet werden. Da kann ich dann die schriftlichen zu den mdl. sauber irgendetwas :1 gewichten. Aber auch hier: eigentlich nicht gewünscht, ich warte aber immer noch auf eine abschließende Stellungnahme (es soll ja auch angeblich noch eine Handreichung vom ISB kommen).
Gruß
Stephan
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