30.01.2017, 21:38
Hallo Tom,
laut GSO §29 (6) ist der Durchschnitt der sportpraktischen Leistungen doppelt zu werten => Eintrag bei großen LN
und mit dem Durchschnitt der anderen LN zu verrechnen. => Eintrag bei kleinen LN
und dann klappt auch der Übertrag.
Viele Grüße!
steve
laut GSO §29 (6) ist der Durchschnitt der sportpraktischen Leistungen doppelt zu werten => Eintrag bei großen LN
und mit dem Durchschnitt der anderen LN zu verrechnen. => Eintrag bei kleinen LN
und dann klappt auch der Übertrag.
Viele Grüße!
steve