04.12.2016, 20:16
Hallo Manfred,
so ist es. Momentan ist es noch notwendig, dass der Hauptansprechpartner immer der erste Erziehungsberechtigte ist. Eine Änderung dieser Einschränkung ist schon geplant, aber die Änderungen bei der Legasthenieregelung haben meine ganzen Ressourcen aufgefressen und den Zeitplan durcheinander gebracht.
Gruß
Stephan
so ist es. Momentan ist es noch notwendig, dass der Hauptansprechpartner immer der erste Erziehungsberechtigte ist. Eine Änderung dieser Einschränkung ist schon geplant, aber die Änderungen bei der Legasthenieregelung haben meine ganzen Ressourcen aufgefressen und den Zeitplan durcheinander gebracht.
Gruß
Stephan
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