20.07.2016, 18:47
Hallo,
ich hab eine rechtliche Frage, die bei uns immer wieder zu Diskussionen führt und ich finde keine eindeutige Antwort.
Dürfen im Notenbogen die Ordnungsmaßnahmen mit Datum aufgeführt werden oder nicht?
Dass sie nicht gespeichert werden dürfen, ist mir klar, aber auch früher wurden doch die Ordnungsmaßnahmen auf den "gedruckten Notenbögen" der WinSV eingetragen....
Und ich denke, es wäre sinnvoll, wenn das aufgedruckt wäre!
Kann da jemand etwas "belastbares" dazu sagen?
Danke,
viele Grüße
ich hab eine rechtliche Frage, die bei uns immer wieder zu Diskussionen führt und ich finde keine eindeutige Antwort.
Dürfen im Notenbogen die Ordnungsmaßnahmen mit Datum aufgeführt werden oder nicht?
Dass sie nicht gespeichert werden dürfen, ist mir klar, aber auch früher wurden doch die Ordnungsmaßnahmen auf den "gedruckten Notenbögen" der WinSV eingetragen....
Und ich denke, es wäre sinnvoll, wenn das aufgedruckt wäre!
Kann da jemand etwas "belastbares" dazu sagen?
Danke,
viele Grüße