31.05.2016, 11:15
Hallo zusammen,
nur mal interessehalber. Ist das Ausstellen einer Zweitschrift mit geändertem Namen rechtlich ok? Zum Zeitpunkt des Abschlusszeugnisses hatte der Schüler ja den neuen Namen noch nicht und Zweitschrift und Original dürften doch eigentlich keine verschiedenen Namen tragen.
Gruß,
Lope
nur mal interessehalber. Ist das Ausstellen einer Zweitschrift mit geändertem Namen rechtlich ok? Zum Zeitpunkt des Abschlusszeugnisses hatte der Schüler ja den neuen Namen noch nicht und Zweitschrift und Original dürften doch eigentlich keine verschiedenen Namen tragen.
Gruß,
Lope