19.02.2016, 14:07
Hallo Stephan,
zu Punkt1: Die Reihenfolge unter NMAdmin > Daten > Schüler ist auch falsch herum.
Bei den Betroffenen handelt es sich um Schüler des Schulversuches, die Latein und Englisch ab der 5. Klassen belegen. Habe die Einträge in der ASV nochmal kontrolliert. Gibt es mehrere Stellen, wo man die Reihenfolge festlegen kann? Welche Felder werden denn ausgewertet? Kann es sein, dass der NM aus dem Jahr, an dem die Fremdsprache angefangen wird, die Info rausholt, was erste oder zweite Fremdsprache ist?
Es ist allerdings wichtig, dass die Reihenfolge stimmt, da die entsprechenden Schüler in der einen Fremdsprache mehr Unterricht haben als in der anderen. Außerdem müssen ja die Niveaustufen richtig berechnet werden.
zu Punkt2: Habe mal nach aktuellen Zeugnismustern geforscht. Aktuell ist wohl immer noch das vom 4. April 2008 (KWMBl S. 106). Auf diesem Muster ist fürs Jahreszeugnis die Angabe vorgesehen, ob es sich um die 1. oder 2. Fremdsprache handelt. Auf dem Zwischenzeugnis gibt es so einen Eintrag laut Vorlage nicht.
Nach Rücksprache mit meiner Schulleitung sollte es kein rechtliches Problem sein, den Text wegzulassen wenn keine Note vorhanden ist. Wir empfinden es eher als irreführend, wenn im Zeugnis angeführt wird, dass z.B. Latein 1. Fremdsprache ist und dann keine Note drin steht. Mann hätte früher die Stelle, wo man die Nummer eintragen muss ja auch nicht per Hand ausgefüllt, wenn man dann gar keine Note einträgt.
Liebe Grüße,
Christiane Thelen
zu Punkt1: Die Reihenfolge unter NMAdmin > Daten > Schüler ist auch falsch herum.
Bei den Betroffenen handelt es sich um Schüler des Schulversuches, die Latein und Englisch ab der 5. Klassen belegen. Habe die Einträge in der ASV nochmal kontrolliert. Gibt es mehrere Stellen, wo man die Reihenfolge festlegen kann? Welche Felder werden denn ausgewertet? Kann es sein, dass der NM aus dem Jahr, an dem die Fremdsprache angefangen wird, die Info rausholt, was erste oder zweite Fremdsprache ist?
Es ist allerdings wichtig, dass die Reihenfolge stimmt, da die entsprechenden Schüler in der einen Fremdsprache mehr Unterricht haben als in der anderen. Außerdem müssen ja die Niveaustufen richtig berechnet werden.
zu Punkt2: Habe mal nach aktuellen Zeugnismustern geforscht. Aktuell ist wohl immer noch das vom 4. April 2008 (KWMBl S. 106). Auf diesem Muster ist fürs Jahreszeugnis die Angabe vorgesehen, ob es sich um die 1. oder 2. Fremdsprache handelt. Auf dem Zwischenzeugnis gibt es so einen Eintrag laut Vorlage nicht.
Nach Rücksprache mit meiner Schulleitung sollte es kein rechtliches Problem sein, den Text wegzulassen wenn keine Note vorhanden ist. Wir empfinden es eher als irreführend, wenn im Zeugnis angeführt wird, dass z.B. Latein 1. Fremdsprache ist und dann keine Note drin steht. Mann hätte früher die Stelle, wo man die Nummer eintragen muss ja auch nicht per Hand ausgefüllt, wenn man dann gar keine Note einträgt.
Liebe Grüße,
Christiane Thelen