17.02.2016, 17:15
Hallo Günter,
das wurde meines Wissens im Update-Forum schon erwähnt: Momentan muss aus Kompatibilitätsgründen zur WinSD der Hauptansprechpartner auch in der ASV als 1. Erziehungsberechtigter eingetragen sein.
Gruß
Stephan
das wurde meines Wissens im Update-Forum schon erwähnt: Momentan muss aus Kompatibilitätsgründen zur WinSD der Hauptansprechpartner auch in der ASV als 1. Erziehungsberechtigter eingetragen sein.
Gruß
Stephan
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