15.02.2016, 12:52
Hallo,
aber das ist doch auch korrekt so, oder nicht? Eine freiwillige Wiederholung beim Übertritt wird auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet.
Ohne eine Zusatzinfo wertet der Notenmanager die Eintragung überhaupt nicht aus.
Gruß
Stephan
aber das ist doch auch korrekt so, oder nicht? Eine freiwillige Wiederholung beim Übertritt wird auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet.
Ohne eine Zusatzinfo wertet der Notenmanager die Eintragung überhaupt nicht aus.
Gruß
Stephan
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