15.02.2016, 10:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2016, 10:42 von NM-Himself.)
Hallo Thomas,
ohne zu wissen, was in der ASV eingetragen ist bzw. wie die Karriere des Schülers verlief kann ich dir da leider nicht viel sagen. Eine Anrechnung auf die Höchstausbildungsdauer tritt im Allgemeinen nur dann auf, wenn ein Schüler vom Gym auf die RS wechselt und dabei ein Schuljahr wiederholt.
Gruß
Stephan
ohne zu wissen, was in der ASV eingetragen ist bzw. wie die Karriere des Schülers verlief kann ich dir da leider nicht viel sagen. Eine Anrechnung auf die Höchstausbildungsdauer tritt im Allgemeinen nur dann auf, wenn ein Schüler vom Gym auf die RS wechselt und dabei ein Schuljahr wiederholt.
Gruß
Stephan
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