03.02.2016, 15:20
Hallo,
das verhält sich nach meinem Kenntnisstand anders. Die zwei Wiederholungen in 5-7 sind immer schulartbezogen, d. h. die Wiederholung am Gymnasium spielt nach dem Übertritt an die Realschule keine Rolle mehr (im Bezug auf Art. 53, Höchstausbildungsdauer ist natürlich eine andere Sache). Bei uns gab es zur Klärung dieses Umstands mal ein Schreiben unseres damaligen MBs.
Begründung - wie ich finde einleuchtend - ist, dass das Durchfallen in der 6. Jahrgangsstufe nach Maßstäben des Gymnasiums geschah, wo also an den Schüler höhere Anforderungen (wie z. B. eine zweite Fremdsprache) galten. Daher darf diese Wiederholung an der Realschule NICHT angerechnet werden.
So verarbeitet auch der Notenmanager die Eintragungen.
Gruß
Stephan
das verhält sich nach meinem Kenntnisstand anders. Die zwei Wiederholungen in 5-7 sind immer schulartbezogen, d. h. die Wiederholung am Gymnasium spielt nach dem Übertritt an die Realschule keine Rolle mehr (im Bezug auf Art. 53, Höchstausbildungsdauer ist natürlich eine andere Sache). Bei uns gab es zur Klärung dieses Umstands mal ein Schreiben unseres damaligen MBs.
Begründung - wie ich finde einleuchtend - ist, dass das Durchfallen in der 6. Jahrgangsstufe nach Maßstäben des Gymnasiums geschah, wo also an den Schüler höhere Anforderungen (wie z. B. eine zweite Fremdsprache) galten. Daher darf diese Wiederholung an der Realschule NICHT angerechnet werden.
So verarbeitet auch der Notenmanager die Eintragungen.
Gruß
Stephan
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