02.02.2016, 01:29
Hallo Stephan,
zunächst mal danke, jetzt verstehe ich, wie die Note bei Schüler 1 zustande kommt. Ich habe den Absatz
Es wird zunächst – abweichend von § 60 Abs. 1 Satz 1 GSO – getrennt
jeweils eine schriftliche und eine mündliche Gesamtnote errechnet. Dabei
werden jeweils – entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 4 GSO – große Leistungs-
nachweise zweifach, kleine Leistungsnachweise einfach gewichtet (z.B. die
Note der schriftlichen Schulaufgaben doppelt, die der Stegreifaufgaben ein-
fach gewichtet bzw. mündliche Schulaufgaben doppelt, Rechenschaftsab-
lagen und Unterrichtsbeiträge einfach gewichtet). Dann werden die schriftli-
che Gesamtnote und die mündliche Gesamtnote im Verhältnis 1:1 gewich-
tet und die Endnote berechnet.
stets so interpretiert, dass alle mündlichen Noten (also mdl. SA und echte mdl. Noten) zu einem Schnitt verrechnet werden, wobei die mündlichen Schulaufgaben einfach doppelt gewichtet sind (und natürlich ebenso für schriftliche Noten).
Jetzt wo ich deine Rechnung sehe, versteh ich erst, dass man das ja auch anders lesen kann. Dann saß ich heute mittag wohl umsonst Stunden da und hab mich beim Nachrechnen gewundet -.-
Herzlichen Dank für die Geduld und die Klärung, aus den alten Forenposts ging es für mich leider nicht hervor!
Jörg
zunächst mal danke, jetzt verstehe ich, wie die Note bei Schüler 1 zustande kommt. Ich habe den Absatz
Es wird zunächst – abweichend von § 60 Abs. 1 Satz 1 GSO – getrennt
jeweils eine schriftliche und eine mündliche Gesamtnote errechnet. Dabei
werden jeweils – entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 4 GSO – große Leistungs-
nachweise zweifach, kleine Leistungsnachweise einfach gewichtet (z.B. die
Note der schriftlichen Schulaufgaben doppelt, die der Stegreifaufgaben ein-
fach gewichtet bzw. mündliche Schulaufgaben doppelt, Rechenschaftsab-
lagen und Unterrichtsbeiträge einfach gewichtet). Dann werden die schriftli-
che Gesamtnote und die mündliche Gesamtnote im Verhältnis 1:1 gewich-
tet und die Endnote berechnet.
stets so interpretiert, dass alle mündlichen Noten (also mdl. SA und echte mdl. Noten) zu einem Schnitt verrechnet werden, wobei die mündlichen Schulaufgaben einfach doppelt gewichtet sind (und natürlich ebenso für schriftliche Noten).
Jetzt wo ich deine Rechnung sehe, versteh ich erst, dass man das ja auch anders lesen kann. Dann saß ich heute mittag wohl umsonst Stunden da und hab mich beim Nachrechnen gewundet -.-
Herzlichen Dank für die Geduld und die Klärung, aus den alten Forenposts ging es für mich leider nicht hervor!
Jörg