Hallo Stephan,
ich habe heute bei einigen Schülern mit Legasthenie (Haken bei Legasthenie und Legasthenie Berechnung sind gesetzt) Stichprobenhaft nachgerechnet und jetzt bin ich verwirrt. Bei manchen Schülern funktioniert alles wie erwartet, doch ich habe hier einen Schüler (der andere zum Vergleich) bei dem sich die Berechnung "komisch" verhält. Die Regelung, dass sich ein Nachteilsausgleich (schriftlich 1:1 mündlich) nicht negativ auswirken darf kenne ich.
Alle Noten sind jeweils einfach gewichtet. Schriftlich zu Mündlich wie gewohnt 2:1
Schüler 1, JgSt 7, Englisch:
Schulaufgabe: 3
mündliche Schulaufgabe: 3m
mündliche Noten: 4; 4
Der Notenmanager gibt 3,16 an, daraus schließe ich, dass er den Schnitt aus mündlichen Noten und der mdl. SA gebildet hat. Dann wurde die eine schriftliche Note 2:1 mit dem mündlichen Schnitt von 3,5 verechnet.
Schüler 2, JgSt 8, Französisch:
Schulaufgabe: 6
mündl. Schulaufgabe: 4m
Ex: 6
Mündliche Noten: 4-; 5
Hier würde ich damit rechnen, dass die Gesamtnote entweder aus:
[(6+6):2 + (4+4+4+5):4]:2 = 5,12
entsteht bzw. dann genauso wie bei Schüler 1 berechnet wird:
[2x(6+6) + (4+4+4+5):4]:3 = 5,41
Tatsächlich scheint hier aber eher so gerechnet werden, als ob der Schüler gar kein LRSt hat, denn der Notenmanager zeigt 5,00. Ich bin verwirrt!
Gibt es da etwa auch noch eine Regelung des KM, die die LRSt-Berechnung im Sinne des nicht nachteilhaften Nachteilsausgleichs ganz außer Kraft setzt, sodass dann auch mündlich und schriftlich nicht mehr getrennt wird? Wenn ja, wo finde ich die?
Viele Grüße
Jörg
ich habe heute bei einigen Schülern mit Legasthenie (Haken bei Legasthenie und Legasthenie Berechnung sind gesetzt) Stichprobenhaft nachgerechnet und jetzt bin ich verwirrt. Bei manchen Schülern funktioniert alles wie erwartet, doch ich habe hier einen Schüler (der andere zum Vergleich) bei dem sich die Berechnung "komisch" verhält. Die Regelung, dass sich ein Nachteilsausgleich (schriftlich 1:1 mündlich) nicht negativ auswirken darf kenne ich.
Alle Noten sind jeweils einfach gewichtet. Schriftlich zu Mündlich wie gewohnt 2:1
Schüler 1, JgSt 7, Englisch:
Schulaufgabe: 3
mündliche Schulaufgabe: 3m
mündliche Noten: 4; 4
Der Notenmanager gibt 3,16 an, daraus schließe ich, dass er den Schnitt aus mündlichen Noten und der mdl. SA gebildet hat. Dann wurde die eine schriftliche Note 2:1 mit dem mündlichen Schnitt von 3,5 verechnet.
Schüler 2, JgSt 8, Französisch:
Schulaufgabe: 6
mündl. Schulaufgabe: 4m
Ex: 6
Mündliche Noten: 4-; 5
Hier würde ich damit rechnen, dass die Gesamtnote entweder aus:
[(6+6):2 + (4+4+4+5):4]:2 = 5,12
entsteht bzw. dann genauso wie bei Schüler 1 berechnet wird:
[2x(6+6) + (4+4+4+5):4]:3 = 5,41
Tatsächlich scheint hier aber eher so gerechnet werden, als ob der Schüler gar kein LRSt hat, denn der Notenmanager zeigt 5,00. Ich bin verwirrt!
Gibt es da etwa auch noch eine Regelung des KM, die die LRSt-Berechnung im Sinne des nicht nachteilhaften Nachteilsausgleichs ganz außer Kraft setzt, sodass dann auch mündlich und schriftlich nicht mehr getrennt wird? Wenn ja, wo finde ich die?
Viele Grüße
Jörg