13.10.2015, 11:10
Hallo Sebastian,
wenn bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten beide "im Verteiler Schriftverkehr" sind haben beide das Recht, bei verhängten Ordnungsmaßnahmen benachrichtigt zu werden.
In diesem Schuljahr importiert der Notenmanager beide Anschriften (bzw. auch eine dritte, falls vorhanden) und zeigt diese dann auch im Dialog für die Ordnungsmaßnahmen an. Der ausstellende Lehrer hat dann noch die Möglichkeit, eine der Adressen zu deaktiviern.
Gruß
Stephan
wenn bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten beide "im Verteiler Schriftverkehr" sind haben beide das Recht, bei verhängten Ordnungsmaßnahmen benachrichtigt zu werden.
In diesem Schuljahr importiert der Notenmanager beide Anschriften (bzw. auch eine dritte, falls vorhanden) und zeigt diese dann auch im Dialog für die Ordnungsmaßnahmen an. Der ausstellende Lehrer hat dann noch die Möglichkeit, eine der Adressen zu deaktiviern.
Gruß
Stephan
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