30.09.2015, 09:00
Hallo Jörg,
mal abgesehen, dass ich von solchen Problemen noch nie etwas gehört habe: es betrifft ja dann wohl nur Alleinerziehende und da steht es euch (eurer Sekretärin) natürlich frei, die Anschrift in der ASV abzuändern. Denn wie du schon sagtest: der NMAdmin übernimmt die 1:1
Gruß
Stephan
mal abgesehen, dass ich von solchen Problemen noch nie etwas gehört habe: es betrifft ja dann wohl nur Alleinerziehende und da steht es euch (eurer Sekretärin) natürlich frei, die Anschrift in der ASV abzuändern. Denn wie du schon sagtest: der NMAdmin übernimmt die 1:1
Gruß
Stephan
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