06.07.2006, 19:47
Hallo Stephan!
Was mir noch aufgefallen ist, ist dass die Fächer die zu einer so genannten Kombinote (also z. B. Wirtschaft und Recht und Sozialkunde - jeweils einstündig unterrichtet - jeweils eine eigene Note - aber nur die Kombination beider Noten als Notenausgleichsnote zugelassen), jeweils eigens als Notenausgleichsnote aufgeführt werden.
Viele Grüße
Georg
Was mir noch aufgefallen ist, ist dass die Fächer die zu einer so genannten Kombinote (also z. B. Wirtschaft und Recht und Sozialkunde - jeweils einstündig unterrichtet - jeweils eine eigene Note - aber nur die Kombination beider Noten als Notenausgleichsnote zugelassen), jeweils eigens als Notenausgleichsnote aufgeführt werden.
Viele Grüße
Georg