16.06.2015, 14:27
Voraussetzungen sind, dass die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern, die sowohl an der Mittelschule als auch an der Realschule in der 9. Jahrgangstufe unterrichtet werden, mindestens 4,00 ist und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5. Vorrückungsfächer der 9. Jahrgangsstufe Mittelschule, die auch die Realschule - je nach Ausbildungsrichtung - in den 9. Klassen lehrt, sind: Religion/Ethik, Deutsch, Mathematik, Englisch, sowie Physik, Chemie, Biologie (diese 3 ergeben im Mittel die PCB-Note), Geschichte, Sozialkunde, Erdkunde (diese 3 ergeben im Mittel die GSE-Note; ergeben eine Note, der Schnitt wird immer mit ganzen Noten gerechnet!), Musik, Kunsterziehung, Werken oder Informatik.
Bei Zuerkennung an der Realschule vermerkt die Schulleitung (nach § 55 (2) MSO) auf Antrag im Zeugnis: "Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule ein."
Danke, Martin
Bei Zuerkennung an der Realschule vermerkt die Schulleitung (nach § 55 (2) MSO) auf Antrag im Zeugnis: "Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule ein."
Danke, Martin