07.05.2015, 18:56
Hallo Albert,
wie sind denn die Wohnverhältnisse? Beide Erziehungsberechtigten in gemeinsamer Wohnung? Der Notenmanager übernimmt eigentlich die Anschrift (und die Briefanrede) genau so, wie sie auch in der ASV angezeigt wird.
Gruß
Stephan
wie sind denn die Wohnverhältnisse? Beide Erziehungsberechtigten in gemeinsamer Wohnung? Der Notenmanager übernimmt eigentlich die Anschrift (und die Briefanrede) genau so, wie sie auch in der ASV angezeigt wird.
Gruß
Stephan
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