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Bekanntmachungen
Notenüberspielung bei zurückgetretenen Schülern Q12
#2
Beim Export der Halbjahresleistungen vom Notenmanager in winqd werden die Leistungen in winqd tatsächlich überschrieben.
Der Rücktritt ist aber immer nur am Ende eines Ausbildungsabschnitts möglich!
Beim Export sollten die Noten dann im richtigen Halbjahr landen. Nach dem Ende des Halbjahres wird der Schüler dann zurückgestuft (in winqd und im Notenmanager) und er erhält dann für den zum zweiten mal besuchten Ausbildungsabschnitt neue Noten, die natürlich die alten Noten überschreiben. Es besteht ja auch die Hoffnung, dass die dann besser sind.
Ein Rücktritt während eines Ausbildungsabschnitts ist eigentlich nicht zulässig! Er braucht ja auch fertige Noten um einen vollständigen "ersten Durchlauf" zu besitzen. Angenommen er besucht 12/1 und tritt Anfang Dezember zurück (obwohl das eigentlich nicht zulässig ist!). Die Noten von 11/1 bleiben bestehen. Besucht er nun ab Dezember wieder 11/1, dann ohne Notengebung! Es dürften keine eingetragen werden. Vermutlich überschreibt der NM aber dennoch die Leistungen von 11/1, wenn der Schüler im Notenmanager schon im Dezember in die 11.Klasse versetzt wird. Da hilft nur in winqd die Leistungen neu "von Hand" einzutragen. Schulrechtlich ist es aber ein Problem, dass er in 12/1 die Notengebung nicht abgeschlossen hat. Soll man da bei fehlenden Leistungen 00 Punkte eintragen?! Er kann sich später nicht doch noch für den ersten Durchlauf entscheiden. Zum Halbjahr muss er ein Zeugnis von 12/1 bekommen (nicht von 11/1).
Wenn jemand etwas früher in die Q11 zurücktritt würde ich mit der Änderung im Notenmanager warten, bis das neue Halbjahr begonnen hat! Kurslisten lassen sich auch in winqd drucken.
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RE: Notenüberspielung bei zurückgetretenen Schülern Q12 - von frist - 28.04.2015, 18:01

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