26.03.2015, 14:56
Hallo Frank,
nein, das ist nicht vorgesehen. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass ein studierter Mensch und ausgebildeter Lehrer weiß was er laut BayEUG darf und was nicht.
Gruß
Stephan
nein, das ist nicht vorgesehen. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass ein studierter Mensch und ausgebildeter Lehrer weiß was er laut BayEUG darf und was nicht.
Gruß
Stephan
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