Hallo,
das ist für alle Schularten in Bayern einheitlich und rechtlich eindeutig geregelt:
Art 88a BayEUG
"Frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schülerinnen und Schüler, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen über Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 10 unterrichtet werden."
Da die Ordnungsmaßnahmen gegenüber dem Schüler ausgesprochen werden, ist dieser bereits informiert, der Brief geht also (zwingend!) an die Eltern!
Zu beachten ist darüber hinaus Art 75 BayEUG:
"Die Schule ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten möglichst frühzeitig über wesentliche, die Schülerin oder den Schüler betreffende Vorgänge, insbesondere ein auffallendes Absinken des Leistungsstands, schriftlich, aber nicht in elektronischer Form zu unterrichten. Art. 88a gilt entsprechend."
Also gehen alle Briefe wichtigen Inhalts (zusätzlich zur hoffentlich im Gespräch erfolgten Info des Schülers) an die Eltern.
Der Notenmanager macht das also richtig.
Wünschenswert wäre höchstens eine (von Stephan bereits geplante) Möglichkeit, bei zwei getrennt lebenden Erz.ber. beiden einen Brief auszudrucken.
Viele Grüße
steve
das ist für alle Schularten in Bayern einheitlich und rechtlich eindeutig geregelt:
Art 88a BayEUG
"Frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schülerinnen und Schüler, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen über Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 10 unterrichtet werden."
Da die Ordnungsmaßnahmen gegenüber dem Schüler ausgesprochen werden, ist dieser bereits informiert, der Brief geht also (zwingend!) an die Eltern!
Zu beachten ist darüber hinaus Art 75 BayEUG:
"Die Schule ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten möglichst frühzeitig über wesentliche, die Schülerin oder den Schüler betreffende Vorgänge, insbesondere ein auffallendes Absinken des Leistungsstands, schriftlich, aber nicht in elektronischer Form zu unterrichten. Art. 88a gilt entsprechend."
Also gehen alle Briefe wichtigen Inhalts (zusätzlich zur hoffentlich im Gespräch erfolgten Info des Schülers) an die Eltern.
Der Notenmanager macht das also richtig.
Wünschenswert wäre höchstens eine (von Stephan bereits geplante) Möglichkeit, bei zwei getrennt lebenden Erz.ber. beiden einen Brief auszudrucken.
Viele Grüße
steve