21.07.2014, 17:08
Hallo Christiane,
Wg 1. solltet ihr § 64 (Erl. 2) RSO beachten:
Erl. 2) 2Die Teilnahme am Wahlunterricht wird durch eine den erzielten Fortschritt kennzeichnende Bemerkung bestätigt; ohne ausreichenden Erfolg besuchter Wahlunterricht wird nicht erwähnt.
zu 2.: Einer der häufigsten Fehler ist, dass vergessen wird, bei den Wahlfächern auf ins Zeugnis übernehmen zu klicken.
Gruß
Markus
Wg 1. solltet ihr § 64 (Erl. 2) RSO beachten:
Erl. 2) 2Die Teilnahme am Wahlunterricht wird durch eine den erzielten Fortschritt kennzeichnende Bemerkung bestätigt; ohne ausreichenden Erfolg besuchter Wahlunterricht wird nicht erwähnt.
zu 2.: Einer der häufigsten Fehler ist, dass vergessen wird, bei den Wahlfächern auf ins Zeugnis übernehmen zu klicken.
Gruß
Markus