04.04.2014, 11:10
Hallo Stephan!
So ist das nicht ganz richtig... In §50 Abs. 2 Satz 2 RSO heißt es:
"Im Fach Englisch kann in den Jahrgangsstufen 8 und 9 je eine Schulaufgabe durch eine Überprüfung der mündlichen Kommunikationsfähigkeit ersetzt werden."
Viele Grüße
Georgy
So ist das nicht ganz richtig... In §50 Abs. 2 Satz 2 RSO heißt es:
"Im Fach Englisch kann in den Jahrgangsstufen 8 und 9 je eine Schulaufgabe durch eine Überprüfung der mündlichen Kommunikationsfähigkeit ersetzt werden."
Viele Grüße
Georgy