04.02.2014, 23:04
Hallo,
zumindest im Regierungsbezirk Mittelfranken hilft hier das MB Rundschreiben 01 zu den Leistungsnachweisen unter II.1b weiter:
"In den Jahrgangsstufen 5 – 10 zählen Leistungserhebungen des ersten Schul-halbjahres, die nach der Zeugniskonferenz bzw. nach dem schulinternen Noten-schlusstermin durchgeführt werden, auch dann für das zweite Schulhalbjahr, wenn sie noch vor Ausgabe des Zwischenzeugnisses stattfinden."
Viele Grüße,
steve
zumindest im Regierungsbezirk Mittelfranken hilft hier das MB Rundschreiben 01 zu den Leistungsnachweisen unter II.1b weiter:
"In den Jahrgangsstufen 5 – 10 zählen Leistungserhebungen des ersten Schul-halbjahres, die nach der Zeugniskonferenz bzw. nach dem schulinternen Noten-schlusstermin durchgeführt werden, auch dann für das zweite Schulhalbjahr, wenn sie noch vor Ausgabe des Zwischenzeugnisses stattfinden."
Viele Grüße,
steve