04.02.2014, 17:51
(04.02.2014, 17:34)NM-Himself schrieb: Letztlich kann man nicht einfach Noten im ersten Halbjahr bilden und sagen, die gehören zum zweiten.
Da gibt es sicherlich unterschiedliche Meinungen und wo kein Kläger, da kein Richter. Ich persönlich würde aber einfach die Noten der Ex bis nach dem Zwischenzeugnis zurückhalten und erst danach bekannt geben. Da kann dann keiner was sagen.
Gruß
Stephan
Also ich persönlich stehe da auch ein bisschen zwischen den Stühlen. Auf der einen Seite verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum man in der Phase zwischen Notenschluss und Zeugnisvergabe keine Noten machen darf bzw. sollte.
Auf der anderen Seite leuchtet ein, dass der Schüler theoretisch die Möglichkeit hätte, seine Note für das 1. HJ zu verbessern.
Aber wenn der Kollege explizit vor dem Schreiben der Stegreifaufgabe den Schülern sagt, dass die Note zum 2. HJ zählt und dass er die Noten auch erst NACH dem Zwischenzeugnis bekannt geben wird, dann verstehe ich nicht, was daran unrechtmäßig sein soll...
Oder habe ich irgendwas übersehen?!
Gruß Schondorf