02.02.2014, 13:31
Hallo Stephan,
die neue GSO bzw. BayEuG gibt für das Gymnasium keine vernünftige Option her, die Noten automatisiert auf Vollständigkeit zu prüfen.
Im Prinzip muss die Schulaufgabenzahl stimmen, wobei aber SchA auch ersetzt werden können durch Leistungstests. Bei den kleinen Leistungsnachweisen gibt es enorm viel päd. Ermessensspielraum. Formal gibt es eigentlich nur die Regelung, dass am Ende des Schuljahres jeder Schüler mindestens eine echte mündliche und eine schriftliche Note haben muss.
Deshalb die ganz große Bitte, die Notenvollständigkeitsprüfung zumindest nicht an "Notengebung abgeschlossen" zu koppeln da sie wirklich völlig sinnlos ist.
Die Regelung an anderen Schularten mag anders sein. Am Gymnasium aber macht das keinen Sinn.
Nur ein Beispiel jetzt zum Zwischenzeugnis: Eine Schülerin in Mathe 10 hat eine Note in einer SchA, 4 kleine Leistungsnachweise schriftlich und einen kleinen Leistungsnachweis mündlich. Ich bekomme die Meldung "Es fehlen zwei mündliche Noten, darunter eine echte mündliche". Die Meldung ist falsch und sinnlos
Herzliche Grüße
A. Siegmund
die neue GSO bzw. BayEuG gibt für das Gymnasium keine vernünftige Option her, die Noten automatisiert auf Vollständigkeit zu prüfen.
Im Prinzip muss die Schulaufgabenzahl stimmen, wobei aber SchA auch ersetzt werden können durch Leistungstests. Bei den kleinen Leistungsnachweisen gibt es enorm viel päd. Ermessensspielraum. Formal gibt es eigentlich nur die Regelung, dass am Ende des Schuljahres jeder Schüler mindestens eine echte mündliche und eine schriftliche Note haben muss.
Deshalb die ganz große Bitte, die Notenvollständigkeitsprüfung zumindest nicht an "Notengebung abgeschlossen" zu koppeln da sie wirklich völlig sinnlos ist.
Die Regelung an anderen Schularten mag anders sein. Am Gymnasium aber macht das keinen Sinn.
Nur ein Beispiel jetzt zum Zwischenzeugnis: Eine Schülerin in Mathe 10 hat eine Note in einer SchA, 4 kleine Leistungsnachweise schriftlich und einen kleinen Leistungsnachweis mündlich. Ich bekomme die Meldung "Es fehlen zwei mündliche Noten, darunter eine echte mündliche". Die Meldung ist falsch und sinnlos
Herzliche Grüße
A. Siegmund