30.11.2013, 18:42
Hallo,
ich hab jetzt auch eine Nachfrage zum Notenmanager - bzw. zum Datenschutzrecht.
Es gibt ja keine Rechtsgrundlage, die widersagt, dass die Ordnungsmaßnahmen auf dem Notenbogen stehen dürfen, oder? Also ohne den genauen Text... sonder nur, was wann ausgegeben wurde.
Angenommen, der Klassenleiter gibt diese Ordnungsmaßnahmen am Ende es Schuljahres ein und druckt dann den Notenbogen aus - wäre das zulässig?
Die Originale/Kopien sind dem Schülerakt ja auch beigefügt...
Danke für die Antwort,
viele Grüße
ich hab jetzt auch eine Nachfrage zum Notenmanager - bzw. zum Datenschutzrecht.
Es gibt ja keine Rechtsgrundlage, die widersagt, dass die Ordnungsmaßnahmen auf dem Notenbogen stehen dürfen, oder? Also ohne den genauen Text... sonder nur, was wann ausgegeben wurde.
Angenommen, der Klassenleiter gibt diese Ordnungsmaßnahmen am Ende es Schuljahres ein und druckt dann den Notenbogen aus - wäre das zulässig?
Die Originale/Kopien sind dem Schülerakt ja auch beigefügt...
Danke für die Antwort,
viele Grüße