13.03.2006, 19:55
Ob man einen Sinn in einer großen Menge mündlicher Noten sieht bleibt dahingestellt - das möchte ich nicht beurteilen; es gibt sicherlich Argumente dafür und dagegen - gerade Vokabeln müssen von Stunde zu Stunde gelernt und abgefragt werden; auch wenn die 27. Mündliche Note dann natürlich am Ergebnis der JFN wirklich überhaupt nichts mehr ändert.....der Schülerin gibt sie eine Rückmeldung über ihren heutigen Leistungsstand.
(N.B. ich unterrichte keine Sprachen.....und mir reichen die Spalten in mathe vollauf; und wer 14 gute Noten hat.....Respekt - ist die Frage ob der die dann mit 14 schlechten relativieren will).
Es ist klar - wie auch erwähnt - dass so ein "Notenoverkill" an der RS nicht möglich ist, weil die vielen mündlichen Noten die Ergebnisse der Schulaufgaben vollkommen entwerten würden.
Das dafür natürlich kein Notenbogen ausreicht ist auch klar (DIN A2 quer ist nicht wirklich handlich) - diese Einzelnoten sind ja bisher auch nicht im Notenbogen erschienen, sondern es wurde - so wie andere Gymnasien das scheinbar wollen - nur der mündliche Durchschnitt eingetragen.
Damit werden aber für mich zwei große Vorteile des NM "außer Kraft gesetzt" - der Leistungsstand der Schülerin wird erst wieder sichtbar, wenn am Ende des Jahres dieser Durchschnitt eingegeben wird und die Lehrkraft muss wieder fehlerbehaftet rechnen. Ich dachte mir - habe es aber natürlich nicht gesagt bzw. geschrieben - dass die mündliche Noten beim Entstehen (zeitnah) eingegeben werden und vom NM verrechnet werden, auf dem schriftlichen Ausdruck welcher Art auch immer (Notenbogen oder Leistungsbilanz) aber dann nur der Schnitt ausgedruckt wird. Wer "mehr Details" braucht kann dann am Bildschirm scrollen. Ich denke mir ja, dass durch die Verwendung des NM die Aufzeichnungspflicht der Lehrkraft bezüglich der mündlichen Noten mit Datum und Art nicht außer Kraft gesetzt wird.
Die fachlichen Leistungstests (Bezeichnung stammt nicht von mir, s. RSO §38(3) bzw. GSO §46(4)) gibt es doch an der Realschule auch - zumindest die zentralen vom KM sind Pflicht (zählen aber ggf. auch "nur" als mündliche Note). Diese bei den KA einzutragen ist eine durchaus akzeptable Lösung, wenn diese dann zu den schriftlichen Noten gerechnet wird.
Dass die Listen Gefummel sind, das ist auch klar - ich wollte nur mal drauf hinweisen, weil unsere gewohnten Gymnasialaugen den mündlichen und schriftlichen Durchschnitt vermissen.
Gruß Carsten
(N.B. ich unterrichte keine Sprachen.....und mir reichen die Spalten in mathe vollauf; und wer 14 gute Noten hat.....Respekt - ist die Frage ob der die dann mit 14 schlechten relativieren will).
Es ist klar - wie auch erwähnt - dass so ein "Notenoverkill" an der RS nicht möglich ist, weil die vielen mündlichen Noten die Ergebnisse der Schulaufgaben vollkommen entwerten würden.
Das dafür natürlich kein Notenbogen ausreicht ist auch klar (DIN A2 quer ist nicht wirklich handlich) - diese Einzelnoten sind ja bisher auch nicht im Notenbogen erschienen, sondern es wurde - so wie andere Gymnasien das scheinbar wollen - nur der mündliche Durchschnitt eingetragen.
Damit werden aber für mich zwei große Vorteile des NM "außer Kraft gesetzt" - der Leistungsstand der Schülerin wird erst wieder sichtbar, wenn am Ende des Jahres dieser Durchschnitt eingegeben wird und die Lehrkraft muss wieder fehlerbehaftet rechnen. Ich dachte mir - habe es aber natürlich nicht gesagt bzw. geschrieben - dass die mündliche Noten beim Entstehen (zeitnah) eingegeben werden und vom NM verrechnet werden, auf dem schriftlichen Ausdruck welcher Art auch immer (Notenbogen oder Leistungsbilanz) aber dann nur der Schnitt ausgedruckt wird. Wer "mehr Details" braucht kann dann am Bildschirm scrollen. Ich denke mir ja, dass durch die Verwendung des NM die Aufzeichnungspflicht der Lehrkraft bezüglich der mündlichen Noten mit Datum und Art nicht außer Kraft gesetzt wird.
Die fachlichen Leistungstests (Bezeichnung stammt nicht von mir, s. RSO §38(3) bzw. GSO §46(4)) gibt es doch an der Realschule auch - zumindest die zentralen vom KM sind Pflicht (zählen aber ggf. auch "nur" als mündliche Note). Diese bei den KA einzutragen ist eine durchaus akzeptable Lösung, wenn diese dann zu den schriftlichen Noten gerechnet wird.
Dass die Listen Gefummel sind, das ist auch klar - ich wollte nur mal drauf hinweisen, weil unsere gewohnten Gymnasialaugen den mündlichen und schriftlichen Durchschnitt vermissen.
Gruß Carsten