16.04.2013, 15:13
Hallo,
letztendlich läuft jede der Möglichkeiten auf das Nachtragen de Noten hinaus. ie Frage ist aber dann erst einmal: wozu? Die Schülerin hatja schon ein Zeugnis, das ihr die Vorrückungserlaubnis in die 6. Jahrgangsstufe bestätigt. Wenn sie jetzt zurücktritt dürfte sie am Ende des Schuljahres maximal eine Bescheinigung bekommen. Die Noten darin sind nur von begrenzter Bedeutung. Die Frage ist also, ob sich der Aufwand lohnt.
Falls ihr den Notenbogen vor dem Rücktritt nicht ausgedruckt habt müsstest du die Schülerin zunächst noch einmal in die ursprüngliche Klasse zurückversetzen. Da sollte dann der NM die vorhandenen Notendatensätze wiederfinden.
Gruß
Stephan
letztendlich läuft jede der Möglichkeiten auf das Nachtragen de Noten hinaus. ie Frage ist aber dann erst einmal: wozu? Die Schülerin hatja schon ein Zeugnis, das ihr die Vorrückungserlaubnis in die 6. Jahrgangsstufe bestätigt. Wenn sie jetzt zurücktritt dürfte sie am Ende des Schuljahres maximal eine Bescheinigung bekommen. Die Noten darin sind nur von begrenzter Bedeutung. Die Frage ist also, ob sich der Aufwand lohnt.
Falls ihr den Notenbogen vor dem Rücktritt nicht ausgedruckt habt müsstest du die Schülerin zunächst noch einmal in die ursprüngliche Klasse zurückversetzen. Da sollte dann der NM die vorhandenen Notendatensätze wiederfinden.
Gruß
Stephan
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