Hallo Stephan,
noch als Ergänzung für das Zwischenzeugnis:
Bei Schülern des Zweiges NTG steht drin: "Zwischenzeugnis für den Schüler des Naturwiss.-technolog. Gymnasiums ...".
Daher sollte für Schüler der Einführungsklasse drinstehen: "Zwischenzeugnis für den Schüler der Einführungsklasse gemäß §31 GSO ..."
Viele Grüße
Steffen
noch als Ergänzung für das Zwischenzeugnis:
Bei Schülern des Zweiges NTG steht drin: "Zwischenzeugnis für den Schüler des Naturwiss.-technolog. Gymnasiums ...".
Daher sollte für Schüler der Einführungsklasse drinstehen: "Zwischenzeugnis für den Schüler der Einführungsklasse gemäß §31 GSO ..."
Viele Grüße
Steffen