14.09.2012, 18:42
Hallo Pjotr,
nach den Datenschutzvorschriften dürfen Ordnungsmaßnahmen nicht (mehr) digital gespeichert werden. Frag doch mal euren Datenschutzbeauftragten.
Gruß aus dem Allgäu
P. S. Ãœber Sinn und Unsinn dieser Vorschrift will ich nicht diskutieren ... ;-)
nach den Datenschutzvorschriften dürfen Ordnungsmaßnahmen nicht (mehr) digital gespeichert werden. Frag doch mal euren Datenschutzbeauftragten.
Gruß aus dem Allgäu
P. S. Ãœber Sinn und Unsinn dieser Vorschrift will ich nicht diskutieren ... ;-)