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Bekanntmachungen
Vorrücken auf Probe
#2
Hallo Joachim,

das ist schon richtig so. Die Eintragung "Y" (PZ nach Vorr. Pr. n. b.) ist für Schüler, die mit zweimal 5 oder einmal 6 in zwei Vorrückungsfächern ein Vorrücken auf Probe erhalten. Diese zählen bei nicht bestandener Probezeit selbstverständlich als Wiederholungsschüler (alles andere wäre ja unsinnig, er hat ja die 8. Klasse definitiv nicht bestanden).

In der RSO steht:

Zitat:Zurückverwiesene Schülerinnen und Schüler, denen das Vorrücken auf Probe nach Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG gestattet wurde, gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und -schüler.

und Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG betrifft Schüler, die "krankheitsbedingt" ein Vorrücken auf Probe erhalten haben.

Sollte das bei euch zutreffen müsstet ihr aber als Schlüssel "Z" (Probezeit nach Art. 53 BayEUG nicht bestanden) eingeben. Dann wird auch der NM den Schüler nicht als Wiederholer aufführen.

Gruß
Stephan

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Nachrichten in diesem Thema
Vorrücken auf Probe - von JSchmitt - 23.07.2012, 10:31
RE: Vorrücken auf Probe - von NM-Himself - 23.07.2012, 14:12
RE: Vorrücken auf Probe - von JSchmitt - 23.07.2012, 17:07

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