23.05.2012, 15:58
Hallo Georgy,
ausschlagebend für das Entwerten des Faches BwR:
1. Schüler muss Ausbildungsrichtung 2 zugeordnet haben.
2. Das Fachkürzel muss "BwR" oder "BwR II" lauten (Groß-/Kleinschreibung egal). Gruppenbezeichnungen (1) und (2) sind nicht relevant.
Gruß
Stephan
ausschlagebend für das Entwerten des Faches BwR:
1. Schüler muss Ausbildungsrichtung 2 zugeordnet haben.
2. Das Fachkürzel muss "BwR" oder "BwR II" lauten (Groß-/Kleinschreibung egal). Gruppenbezeichnungen (1) und (2) sind nicht relevant.
Gruß
Stephan
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