13.05.2012, 12:16
Da der Notenmanager - sofern ihr die entsprechenden Optionen gesetzt habt - die Vorgaben der Datenschutzverordnung (Anlage 6 ist glaube ich für die Notenverwaltung) in Hinblick auf Speicherfristen, Dateneinsicht etc. hält ist eine zusätzliche Freigabe nicht notwendig.
Erst wenn du zusätzliche Funktionen freischalten willst müsstest du dich um eine Freigabe kümmern. Die wirst du aber vermutlich nicht bekommen, denn wenn die zusätzlichen Funktionen vom Datenschutz gutgeheißen würden ständen sie auch in der Anlage der Datenschutzverordnung.
Gruß
Stephan
Erst wenn du zusätzliche Funktionen freischalten willst müsstest du dich um eine Freigabe kümmern. Die wirst du aber vermutlich nicht bekommen, denn wenn die zusätzlichen Funktionen vom Datenschutz gutgeheißen würden ständen sie auch in der Anlage der Datenschutzverordnung.
Gruß
Stephan
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