29.03.2012, 18:57
Servus,
bei uns gibt es eine "mündliche Dienstanweisung" von der Schulleitung, dass die Schulleitung und die Beratungslehrkraft Noteneinsicht bekommen, weil ansonsten deren Job einer vertrauensvollen Beratung gegenüber den Erziehungsberechtigten nicht zumutbar umzusetzen wäre.
Was bleibt mir als pflichtbewusster Staatsdiener übrig, als dieser Anweisung Folge zu leisten ;-) ? Nach einem entsprechenden Hinweis meinerseits auf die problematische Rechtslage habe ich eben die Einstellungen vorgenommen und kann damit ganz gut leben. Und wenn sich jemand beschwert, wasche ich meine Hände in Unschuld und warte auf die nächste Anweisung :-)
Gruß,
Robert
bei uns gibt es eine "mündliche Dienstanweisung" von der Schulleitung, dass die Schulleitung und die Beratungslehrkraft Noteneinsicht bekommen, weil ansonsten deren Job einer vertrauensvollen Beratung gegenüber den Erziehungsberechtigten nicht zumutbar umzusetzen wäre.
Was bleibt mir als pflichtbewusster Staatsdiener übrig, als dieser Anweisung Folge zu leisten ;-) ? Nach einem entsprechenden Hinweis meinerseits auf die problematische Rechtslage habe ich eben die Einstellungen vorgenommen und kann damit ganz gut leben. Und wenn sich jemand beschwert, wasche ich meine Hände in Unschuld und warte auf die nächste Anweisung :-)
Gruß,
Robert