17.03.2012, 10:58
Hallo Pete,
darum ging es schon ausführlich in den ganzen Datenschutzdiskussionen.
Gruß
Stephan
darum ging es schon ausführlich in den ganzen Datenschutzdiskussionen.
- Staatliche Schulen MÃœSSEN die bereits erfassten Ordnungsmaßnahmen löschen (geht über den XS-Zugang)
- Staatliche Schulen DÃœRFEN KEINE Ordnungsmaßnahmen speichern
- Staatliche Schulen DÃœRFEN KEINE elektronische Liste der Ordnungsmaßnahmen führen
Gruß
Stephan
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