07.03.2012, 10:09
hallo stephan,
never ending....! nach rücksprache mit der schulleitung muss der genannte passus "lehrer des vertrauens..." auch schon bei verweisen bzw. ver.verweisen enthalten sein. diese meinung teilt auch ein herr dr. ossig im rechtsreferat des km. wie also verfahren?
mfg josch
never ending....! nach rücksprache mit der schulleitung muss der genannte passus "lehrer des vertrauens..." auch schon bei verweisen bzw. ver.verweisen enthalten sein. diese meinung teilt auch ein herr dr. ossig im rechtsreferat des km. wie also verfahren?
mfg josch