06.02.2012, 18:37
Hallo,
wenn nur die Ordnungsmaßnahmen nicht mehr gespeichert werden dürfen (laut BayEUG alles vom Verweis an aufwärts) ist es dann wenigstens weiterhin möglich, die Erziehungsmaßnahmen (Hinweise/ Nacharbeit) zu speichern?
Das wäre m.E. sinnvoll und für die pädagogische Arbeit als Lehrer dringend nötig.
wenn nur die Ordnungsmaßnahmen nicht mehr gespeichert werden dürfen (laut BayEUG alles vom Verweis an aufwärts) ist es dann wenigstens weiterhin möglich, die Erziehungsmaßnahmen (Hinweise/ Nacharbeit) zu speichern?
Das wäre m.E. sinnvoll und für die pädagogische Arbeit als Lehrer dringend nötig.