Hallo NM-Team,
kann man dann keine Verfallszeit für Ordnungsmaßnahmen einführen? Ich denke an den Fall, das ich 3 Schüler beim Rauchen auf dem Schulgelände erwische. Ihnen allen muss ich nun einen Verweis schreiben, also 3 Ordnungsmaßnahmen mit fast identischem Wortlaut. Im Moment kann man eine erstellen und diese dann als Vorlage für die anderen 2 verwenden. Man könnte ja nach 3 Tagen, meinetwegen auch nach einem Tag diese als 'verschickt' markieren und danach bei der nächsten Anmeldung mit entsprechendem Datenschutzhinweis vom NM löschen lassen! So hätte man dann wenigsten noch die Möglichkeit, die Ordnungsmaßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt, falls nötig, zu korrigieren.
mfg mn.
kann man dann keine Verfallszeit für Ordnungsmaßnahmen einführen? Ich denke an den Fall, das ich 3 Schüler beim Rauchen auf dem Schulgelände erwische. Ihnen allen muss ich nun einen Verweis schreiben, also 3 Ordnungsmaßnahmen mit fast identischem Wortlaut. Im Moment kann man eine erstellen und diese dann als Vorlage für die anderen 2 verwenden. Man könnte ja nach 3 Tagen, meinetwegen auch nach einem Tag diese als 'verschickt' markieren und danach bei der nächsten Anmeldung mit entsprechendem Datenschutzhinweis vom NM löschen lassen! So hätte man dann wenigsten noch die Möglichkeit, die Ordnungsmaßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt, falls nötig, zu korrigieren.
mfg mn.