Hallo NM-Team,
ist dem Datenschutz nicht genüge getan, wenn Ordnungsmaßnahmen nur von dem Lehrer an der Stelle einsehbar sind, an der er sie auch erzeugt hat? Folgendes Szenario: Ich schreibe eine Ordnungsmaßnahme, drucke sie aus und das Sekretariat stellt fest, dass zwei Rechtschreibfehler vorhanden sind. Nun darf ich die Ordnungsmaßnahme nochmal schreiben. Was spricht dagegen, wenn im Notenmanger meine Ordnungsmaßnahmen nur für mich gespeichert werden und ich diese auch nachträglich verändern, speichern und auch löschen kann. Der Vorteil des Schreibens von Ordnungsmaßnahmen mittels NM ist doch der Eintrag der Adresse und das einheitliche Aussehen der Schreiben. Wenn ich Ordnungsmaßnahmen mit Word schreibe, kann ich sie auch auf meinem USB-Stick speichern und gegebenenfalls nachträglich noch ändern. Nur eben ist dann die Adresse nicht drin, aber sie ist trotzdem für mich gespeichert.
mfg mn.
ist dem Datenschutz nicht genüge getan, wenn Ordnungsmaßnahmen nur von dem Lehrer an der Stelle einsehbar sind, an der er sie auch erzeugt hat? Folgendes Szenario: Ich schreibe eine Ordnungsmaßnahme, drucke sie aus und das Sekretariat stellt fest, dass zwei Rechtschreibfehler vorhanden sind. Nun darf ich die Ordnungsmaßnahme nochmal schreiben. Was spricht dagegen, wenn im Notenmanger meine Ordnungsmaßnahmen nur für mich gespeichert werden und ich diese auch nachträglich verändern, speichern und auch löschen kann. Der Vorteil des Schreibens von Ordnungsmaßnahmen mittels NM ist doch der Eintrag der Adresse und das einheitliche Aussehen der Schreiben. Wenn ich Ordnungsmaßnahmen mit Word schreibe, kann ich sie auch auf meinem USB-Stick speichern und gegebenenfalls nachträglich noch ändern. Nur eben ist dann die Adresse nicht drin, aber sie ist trotzdem für mich gespeichert.
mfg mn.