19.11.2011, 10:13
Hallo,
bleiben die eingetragenen Angaben zum Datum auch dann (in der Heim-Version) erhalten, wenn ich einen Notenabgleich mit der Schulversion mache?
Und das heißt doch dann auch, dass ein Lehrer in der Schulversion zu seinen mündlichen Noten nicht das Datum eintragen kann - auch wenn er das vielleicht gern möchte.
Also muss doch dann jeder Lehrer weiterhin eine doppelte Buchführung haben, damit er z.B. bei Elterngesprächen sagen kann, wann er eine mündliche Note gemacht hat. Bzw. immer einen aktuellen Ausdruck seines Notenbuchs (aus der Heimversion) dabeihaben.
Sehe ich das so richtig?
Danke und liebe Grüße
stem
bleiben die eingetragenen Angaben zum Datum auch dann (in der Heim-Version) erhalten, wenn ich einen Notenabgleich mit der Schulversion mache?
Und das heißt doch dann auch, dass ein Lehrer in der Schulversion zu seinen mündlichen Noten nicht das Datum eintragen kann - auch wenn er das vielleicht gern möchte.
Also muss doch dann jeder Lehrer weiterhin eine doppelte Buchführung haben, damit er z.B. bei Elterngesprächen sagen kann, wann er eine mündliche Note gemacht hat. Bzw. immer einen aktuellen Ausdruck seines Notenbuchs (aus der Heimversion) dabeihaben.
Sehe ich das so richtig?
Danke und liebe Grüße
stem