20.07.2011, 14:01
Danke!
Kannst du das belegen, dass die Legasthenieberechnung 1 : 1 angewendet werden muss, für den Fall, dass nichts Gegenteiliges im Gutachten steht?
Mfg,
Fritz
Kannst du das belegen, dass die Legasthenieberechnung 1 : 1 angewendet werden muss, für den Fall, dass nichts Gegenteiliges im Gutachten steht?
Mfg,
Fritz