20.07.2011, 13:49
Da mir für die RS nichts anderes bekannt ist wird für einen Schüler, dem die Legasthenie per Gutachten bescheinigt wurde, die Legasthenieberechnung 1:1 angewendet. Ausnahme: im Gutachten steht explizit etwas anderes drin (dann muss für den Schüler die Legasthenieberechnung deaktiviert werden).
Das Gym-KMS sagt: Du musst zweimal rechnen (einmal normal, einmal nach Legasthenieregeln) und dann die bessere Note nehmen. Aber wie gesagt: mir ist eine vergleichbare Bestimmung, die sich an die RS wendet, nicht bekannt.
Gruß
Stephan
Das Gym-KMS sagt: Du musst zweimal rechnen (einmal normal, einmal nach Legasthenieregeln) und dann die bessere Note nehmen. Aber wie gesagt: mir ist eine vergleichbare Bestimmung, die sich an die RS wendet, nicht bekannt.
Gruß
Stephan
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