14.07.2011, 20:13
Hallo gretchen,
es wird wohl in der Regel so sein, aber ich kann aus dem Wortlaut keinen Automatismus ableiten ("... nach dem Urteil des Prüfungsausschusses ... ungeklärt scheint, ..."). Es gilt ja auch § 72 (3)
Die Gesamtnote wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. 2 Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag.
Bei der Verbesserung um eine Notenstufe wird ja dieser Paragraph ständig angewandt. Warum also nicht auch bei Verschlechterung (oder vielleicht auch mal Verbesserung?) um 3 Stufen und der daraus resultierenden ,50?
es wird wohl in der Regel so sein, aber ich kann aus dem Wortlaut keinen Automatismus ableiten ("... nach dem Urteil des Prüfungsausschusses ... ungeklärt scheint, ..."). Es gilt ja auch § 72 (3)
Die Gesamtnote wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. 2 Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag.
Bei der Verbesserung um eine Notenstufe wird ja dieser Paragraph ständig angewandt. Warum also nicht auch bei Verschlechterung (oder vielleicht auch mal Verbesserung?) um 3 Stufen und der daraus resultierenden ,50?
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