26.05.2011, 20:15
Ja, man muss.
Wenn du die Notenfreigabe z. B. vom Zwischenzeugnis auf dem 21.2. belässt und den neuen Notenschluss auf den 13.7., dann kann man auch am 14.7. noch Noteneingeben, da der Notenfreigabetermin ja verstrichen ist.
Gruß
Stephan
Wenn du die Notenfreigabe z. B. vom Zwischenzeugnis auf dem 21.2. belässt und den neuen Notenschluss auf den 13.7., dann kann man auch am 14.7. noch Noteneingeben, da der Notenfreigabetermin ja verstrichen ist.
Gruß
Stephan
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