18.05.2011, 10:42
Man kann doch jederzeit den Text des Verweises beim Erstellen aus dem Eingabefenster herauskopieren und als Textdatei abspeichern. Das bietet sich an, wenn man schon weiß oder ahnt, dass daraus eine schärfere Ordnungsmaßnahme erwachsen wird. Diese Datei kann man einfach dem SL zukommen lassen, z. B. über persönliche Tauschordner im Verwaltungsnetzwerk. Und wenn man den Text und die Datei ohne Namen des Delinquenten speichert (ausXen), ist dem Datenschutz auch Genüge getan.