01.04.2011, 21:56
Hallo Stephan,
es gibt ein neues KMS zur Legasthenieberechnung vom 25.3.11. Dort ist geregelt, dass in den modernen Fremdsprachen die 1:1-Regelung nicht erfolgt, wenn das Verfahren zum Nachteil des Schülers führt. Das kann z.B. in der Oberstufe im Rahmen der mündlichen SchA passieren. In diesem Fall erfolgt die Notenbildung unter Verzicht der 1:1-Gewichtung.
Gruß
Andreas
es gibt ein neues KMS zur Legasthenieberechnung vom 25.3.11. Dort ist geregelt, dass in den modernen Fremdsprachen die 1:1-Regelung nicht erfolgt, wenn das Verfahren zum Nachteil des Schülers führt. Das kann z.B. in der Oberstufe im Rahmen der mündlichen SchA passieren. In diesem Fall erfolgt die Notenbildung unter Verzicht der 1:1-Gewichtung.
Gruß
Andreas