01.12.2010, 16:27
Hallo Stephan!
Gehe ich recht der Annahme, dass es weiterhin nicht möglich ist, eine Ordnungsmaßnahme, die länger als eine Seite ist, über den NM auszudrucken.
Die entsprechende Person soll also über den "normalen" Briefkopf der Schule den Verweis verfassen und im NM nur eine entsprechende Notiz einfügen, richtig?
Gehe ich recht der Annahme, dass es weiterhin nicht möglich ist, eine Ordnungsmaßnahme, die länger als eine Seite ist, über den NM auszudrucken.
Die entsprechende Person soll also über den "normalen" Briefkopf der Schule den Verweis verfassen und im NM nur eine entsprechende Notiz einfügen, richtig?
Zur Info: NMSV & NMAdmin auf aktuellstem Stand, Datenbank = PostgreSQL, Win10