27.07.2010, 19:39
Meiner Meinung nach haben die Eltern ihrerseits eine Informationspflicht, d. h. sie müssen sich schon auch über die Noten ihrer Sprößlinge informieren. Dazu gibt man ja meistens auch 5er und 6er in Leistungsnachweisen zur Unterschrift mit nach Hause, was dann im Ernstfall einer Information seitens der Schule gleich kommt - egal ob in einem Ausdruck die Note schon enthalten ist oder nicht. Notenbögen (egal ob elektornisch oder handschriftlich) haben ja immer das Problem, dass sie nicht aktuell sein können.
Ob handschriftlich oder elektronisch - die Kollegen müssen in beiden Fällen angehalten werden, ihre Noten regelmäßig einzutragen, was aber zumindest bei schriftlichen leistungsnachweisen kein Problem ist, denn man hat ja Abgabefristen und wer möchte - wenn ihm schon der NM zur Verfügung steht - die Abgabeliste per Hand ausfüllen...
Viele Grüße
Georgy
Ob handschriftlich oder elektronisch - die Kollegen müssen in beiden Fällen angehalten werden, ihre Noten regelmäßig einzutragen, was aber zumindest bei schriftlichen leistungsnachweisen kein Problem ist, denn man hat ja Abgabefristen und wer möchte - wenn ihm schon der NM zur Verfügung steht - die Abgabeliste per Hand ausfüllen...
Viele Grüße
Georgy