23.07.2010, 13:22
Da liegt Harry richtig: ein entfernen des Wahlfachschülers darf nicht die Zeugnisnote löschen. Wenn zum Beispiel ein Schüler im ersten Halbjahr ein Wahlfach belegt und eine Note ins Zwischenzeugnis bekommt, dann darf die Note nicht nachträglich aus dem Zwischenzeugnis verschwinden, nur weil der Schüler im zweiten Halbjahr das Wahlfach nicht mehr belegt.
Mann muss halt nur die Reihenfolge beachten: wenn ein Schüler das Wahlfach ablegt sollte ihn der Lehrer gleich aus der Liste entfernen und die Noten eben erst dann ins Zeugnis übernehmen, wenn alles stimmig ist.
Gruß
Stephan
Mann muss halt nur die Reihenfolge beachten: wenn ein Schüler das Wahlfach ablegt sollte ihn der Lehrer gleich aus der Liste entfernen und die Noten eben erst dann ins Zeugnis übernehmen, wenn alles stimmig ist.
Gruß
Stephan
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